Legasthenie
Begriffsbestimmung
Die Legasthenie oder auch Lese-/Rechtschreibstörung ist eine der am häufigsten auftretenden “umschriebenen Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten”. 4-7 % der deutschen Bevölkerung sind davon betroffen, d. h. dass annähernd 200.000 Grundschulkinder trotz durchschnittlicher oder guter Begabung nicht ausreichend lesen und rechtschreiben können.
Häufig gehen diesen besonderen Problemen beim Erwerb der Schriftsprache Sprachstörungen oder eine verzögerte Sprachentwicklung voraus. Unterschieden wird zumeist zwischen
- Lese-/Rechtschreibstörung, die vorwiegend auf vererbte Defizite in der Sprachverarbeitung zurückgeführt wird (andauernd) und
- Lese-/Rechtschreibschwäche, einer Verzögerung im Lese- und Schreiblernprozess mit ähnlichem, allerdings nicht so stark ausgeprägtem Erscheinungsbild (vorübergehend).
Ergänzend wird unten die Definition des Bundesverbandes für Legasthenie und Dyskalkulie (1987) angeführt, die den Verlauf dieser Entwicklungsstörung verdeutlicht.
Folgende Definition der Weltgesundheitsorganisation (1) wird im wissenschaftlichen Bereich am häufigsten verwendet:
Das Hauptmerkmal ist eine umschriebene und bedeutsame Beeinträchtigung in der Entwicklung der Lesefertigkeiten, die nicht allein durch das Entwicklungsalter, Visusprobleme oder unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Leseverständnis, die Fähigkeit, gelesene Worte wiederzuerkennen, vorzulesen und Leistungen, für welche Lesefähigkeit nötig ist, können sämtlich betroffen sein. Bei umschriebenen Lesestörungen sind Rechtschreibstörungen häufig und bestehen oft bis ins Jugendalter, auch wenn einige Fortschritte im Lesen gemacht werden. Umschriebenen Entwicklungsstörungen des Lesens gehen Entwicklungsstörungen des Sprechens oder der Sprache voraus. Während der Schulzeit sind begleitende Störungen im emotionalen und Verhaltensbereich häufig.
Ausschlusskriterien: Minderbegabung, Folgen einer psychischen/neurolog. Krankheit
Die Definition des Bundesverbandes für Legasthenie und Dyskalkulie (2) verdeutlicht den Verlauf dieser Entwicklungsstörung:
Legasthenie ist die Bezeichnung für Schwächen beim Erlernen von Lesen, Schreiben und Rechtschreiben, die weder auf eine allgemeine Beeinträchtigung der geistigen Entwicklung noch auf unzulänglichen Unterricht zurückgeführt werden können.
Kennzeichnend für eine Legasthenie sind weniger Anfangsschwierigkeiten beim Erwerb der Schriftsprache, als eine Diskrepanz zwischen dieser Leistung und den meisten übrigen Lern- und Leistungsmöglichkeiten, sowie das Fortwirken der partiellen Lernschwäche auch nach der Lese- und Rechtschreibleistung.
Die Fähigkeiten von Schülern mit Legasthenie werden ihrer Rechtschreibung wegen nämlich häufig unterschätzt, so dass es zu Fehlentscheidungen über Schullauf-bahnen kommt.
Die Gründe für das umschriebene Versagen bei der Aneignung von Schriftsprache liegen im Wesentlichen in Besonderheiten, die das Kind bereits mit in die Schule bringt. Sie können sowohl aufgrund einer entsprechenden Anlage als auch durch Störungen der Entwicklung des Zentralnervensystems oder durch das Zusammen-wirken beider Bedingungen entstehen.
Mit den Lese-/Rechtschreibschwächen können Teilleistungsschwächen der Wahr-nehmung, der Motorik (Bewegungs- und Koordinationsstörungen), der Seitendomi-nanz und/oder Beeinträchtigungen des Spracherwerbs zusammentreffen.
Erkennungsmerkmale einer Legasthenie
Um sich ein Bild von einer Lese-/Rechtschreibstörung machen zu können, folgt hier zunächst die Geschichte eines Mädchens aus der 3. Klasse. An diesem (Extrem-)Beispiel sind legasthene Schreibweisen besonders deutlich zu erkennen:
Was ich in dem Somerferien gemachhmt
Ich bin in Schümmbat geanen. Damach spielte ich mit meiner Frondn beinir zu Hause . Am nexten Tag, kaufte ich mihr eine Puppe sie heist korina, und ein puppenbettchen das lila war und hade Kisen und Decke dabi. Am Donestag am 26.8.93 gingen wir zum Zanarzt. Ich schib einen Aufsaz der gng so: “bla bla bla bla bla. bla bla bla bla” das war der Aufsaz.
- Buchstabenverdrehungen oder -auslassungen bzw. -hinzufügungen;
- Verwechslung optisch oder akustisch ähnlicher Laute, z. B. b/d, ei/ie, m/n oder d/t, i/ü, n/ng;
- Länge bzw. Kürze eines Buchstabens wird nicht erkannt (z.B. Himel statt Himmel), mit entsprechenden Problemen auch beim Lesen;
- Trotz Übens viele wiederkehrende Fehler oder immer andere Schreibungen desselben Wortes, wobei die Kinder immer frustrierter werden und die Eltern verzweifeln;
- Kind (Jugendliche/r, Erwachsene/r) liest buchstabierend und/oder hat Probleme beim Zusammenziehen der Worte;
- SchülerIn (Jugendlicher/r, Erwachsene/r) liest nur ungefähr nach dem Inhalt und/oder liest ohne den Sinn zu verstehen;
- Lesen und/oder Schreiben sind angstbesetzt, was u.a. bei Jugendlichen und Erwachsenen dazu führt, dass sie eine große Kunst entwickeln, Lesen und Schreiben zu umgehen.
Nicht bei jedem lese-/rechtschreibschwachen bzw. legasthenen Kind müssen alle Erkennungs-merkmale zutreffen, bei einigen wiederum kommen noch weitere hinzu.
Es kann auch eine Rechtschreibschwäche oder -störung vorliegen ohne dass entsprechende Schwierigkeiten im Lesen vorliegen. Eine Lesestörung ohne Rechtschreibprobleme tritt hingegen nur selten auf. Entscheidend für therapeutische Maßnahmen ist, inwieweit das Kind unter seiner Störung leidet, wie die familiäre Situation (z.B. Hausaufgaben) davon belastet ist und ob bereits Folgebeeinträchtigungen (z.B. Schulangst, Bauchweh, Kopfschmerzen o.Ä.) eingetreten sind.
Wenn mehr als drei der obengenannten Punkte bei ihrem Kind zu erkennen sind, sollten Sie überprüfen lassen, ob eine Legasthenie oder Lese-/Rechtschreibschwäche vorliegt. Ansprechpartner hierfür sind entweder der Beratungslehrer oder der zuständige Schulpsychologe Ihrer Schule.
Ist die Wartezeit bei den betreffenden Stellen zu lang oder möchten Sie nicht, dass die erhobenen Daten in die Schulakte eingehen, können Sie sich auch an die Erziehungs-beratungsstelle, einen niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater oder eine private Institution wenden. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal für private Einrichtungen ist, ob Sie beim zuständigen Jugendamt bekannt sind und Lerntherapien in deren Auftrag ausführen.
Welches Ergebnis kann eine Legasthenieüberprüfung haben?
- Es liegt eine Lese-/Rechtschreibstörung vor.
→ Eine Lerntherapie, die ausgehend von einer Diagnose sowohl die Lernprobleme individuell aufarbeitet, als auch die psychischen Probleme angeht, ist notwendig. - Nur der aktuelle Schulstoff bereitet Probleme (z.B. neue Lernwörter, Grammatik).
→ Nachhilfe ist ausreichend. - Es liegt eine leichte Lese-/Rechtschreibschwäche ohne zusätzliche psychische Belastungen vor.
→ gezielte Elternberatung mit zusätzlich individueller Nachhilfe ist notwendig. - Der Problemschwerpunkt liegt im psychischen Bereich (z.B. Prüfungsängste).
→ Eine Kinderpsychotherapie oder eine Familientherapie sollte durchgeführt werden. - Es liegen Probleme in mehreren Bereichen vor, das Kind ist von einer allgemeinen Lern- oder Entwicklungsstörung betroffen.
→ Eine Wiederholung der Jahrgangsstufe oder der Wechsel in eine andere Schulart (z.B. Diagnose-Förder-Klasse), die mehr Fördermöglichkeiten und kleinere Klassen bietet ist überlegenswert. Hat das Kind besondere Probleme in einem Bereich (z.B. Lesen) ist eine zusätzliche Einzelförderung möglich.
Unterscheidung Lese-/Rechtschreibstörung und Lese-/Rechtschreibschwäche
Eine klare Unterscheidung zwischen dem Vorliegen einer Lese-/Rechtschreibstörung und einer Lese-/Rechtschreibschwäche lässt sich meines Erachtens nicht ziehen. Es handelt sich jeweils um eine Entwicklungsstörung im Schreiben und/oder Lesen, die nur mehr oder weniger ausgeprägt ist. Wo die Lese-/Rechtschreibschwäche anfängt und wo die Lese-/Rechtschreibstörung aufhört liegt im Ermessen der jeweiligen Fachkraft, die darüber entscheidet. Ein entscheidender Faktor hierbei ist auch inwieweit das betreffende Kind unter seinen Problemen leidet und ob wirklich von einer Teilleistungsstörung gesprochen werden kann.
Aber egal, ob nun eine Lese-/Rechtschreibstörung, ein Grenzfall oder eine Lese-/Rechtschreibschwäche vorliegt, Hilfsmaßnahmen sind notwendig und auf der Basis einer differenzierten Diagnose in der Regel auch möglich. Um es noch einmal zu betonen: auch beim Vorliegen einer ausgeprägten LRS (Legasthenie) können durch eine gezielte, qualifizierte Einzelförderung Fortschritte erzielt werden. Das heißt nicht, dass eine Legasthenie vollständig behoben werden kann (dies ist nur selten möglich), aber der/die betroffene SchülerIn kann seine/ihre Möglichkeiten erweitern, sich bis zu einem bestimmten Grad verbessern und Strategien entwickeln damit bestmöglichst umzugehen. Am wichtigsten dabei ist wohl, dass das Kind davor bewahrt wird in den Teufelskreis Lernstörung hineinzugeraten bzw. Hilfen erfährt mit denen es aus diesem Teufelskreis herauskommen kann.
Bedingungsfaktoren einer Legasthenie
- Visuelle und/oder akustische Wahrnehmungs(verabeitungs-)beeinträchtigungen
- Entwicklung der “phonologischen Bewusstheit” ist beeinträchtigt.
(Der Begriff “Phonologische Bewusstheit” wird für eine Vielzahl von Fähigkeiten verwendet, die mit der Bearbeitung von Einzellauten, Lautverbindungen, Silben und Wörtern zusammenhängen; z.B. Anfangsbuchstaben eines Wortes oder Reime erkennen.) - Psychische Ursachen
- Schulische Ursachen
- Soziale Ursachen
Fördermöglichkeiten (wird noch ergänzt)
- Variieren je nach Ursachen, Ausprägungsgrad und psychischen Folgen: Förderunterricht – Nachhilfe – Lerntherapie in Einzelförderung – Psychotherapie
- Begleitende Maßnahmen: z. B. Ergotherapie, Psychomotorik, Elternberatung
- Kostenübernahme einer Lerntherapie durch das Jugendamt: Falls die Lernstörung bereits zu Problemen in der sozialen Integration geführt hat und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, können Eltern eine Kostenübernahme von Lerntherapiekosten durch das Jugendamt beantragen. Der Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII wird direkt beim Jugendamt gestellt, das die weiteren Schritte einleitet (2).
(1) DIMDI (1997): ICD-10-SGBV. Internationale Klassifikation psychischer Krankheiten
(2) Die Handhabung ist in verschiedenen Bundesländern bzw. auch bei einzelnen Jugendämtern unterschiedlich:
In der Regel werden Gutachten von Kinder- u. Jugendpsychiatern, sozialpädiatrischen Zentren und/oder Schulpsychologen/in verlangt, die das Vorliegen einer Lernstörung und seelischen Leidensdrucks, sowie einen deutlichen Unterschied zwischen Leistungs- und Intelligenztest bestätigen. Zusätzlich wird eine Stellungnahme der Schule zu den Leistungsproblemen und dem Sozialverhalten angefordert.