Dyskalkulie

Begriffsbestimmung

Bei der Problematik des “Nicht-Rechnen-Könnens” (vgl. Krajewski 2003) trifft man auf eine Vielzahl von Begriffen, wie z. B. Arithmasthenie, Rechenstörung, Rechenschwäche oder (Entwicklungs-)Dyskalkulie. Geprägt ist die Begriffsbestimmung zumeist von der Forschungsrichtung, aus der die Autoren entsprechender Pubklikationen kommen.

Der Fachbegriff Dyskalkulie, der vorwiegend von medizinischer oder neuropsychologischer Seite verwendet wird, setzt sich aus der Vorsilbe “Dys-” und dem Verb “kalkulieren” zusammen. Erstere weist auf eine Störung der normalen Funktion hin, das Verb bezeichnet das Rechnen mit Zahlen. Kennzeichnend für diese Lernstörung ist ein Auftreten verschiedenster Symptome, die vorwiegend auf ein Defizit in der Mengen- und Zahlenvorstellung oder Zahlverarbeitung zurückzuführen sind.

In der Regel tritt diese Entwicklungsbeeinträchtigung im Erwerb der Rechenfähigkeiten unabhängig von anderen schulischen Leistungen auf. Es ist aber auch möglich, dass zusätzlich besondere Schwierigkeiten im Lese-/Rechtschreiberwerb oder Aufmerksamkeitsdefizite vorliegen. Von einer Dyskalkulie sind nach epidemiologischen Studien 3-6 % der Schulkinder betroffen, sie ist also in etwa gleichbedeutend zur Legasthenie.

Folgende Definition der Weltgesundheitsorganisation wird im wissenschaftlichen Bereich am häufigsten verwendet (1):

Diese Störung besteht in einer umschriebenen Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Defizit betrifft vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten, wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division, weniger die höheren mathematischen Fertigkeiten, die für Algebra, Trigonometrie, Geometrie oder Differential- und Integralrechnung benötigt werden. (Ausschlusskriterien: Minderbegabung, Folgen einer psychischen oder neurologischen Krankheit)

Inhaltlich aussagekräftiger ist diese Definition des bayerischen Landkreistages (2):

Bei Dyskalkulie (Arithmasthenie, Rechenschwäche) sind bereits im Vorschulalter und im Schuleingangsbereich Teilausfälle und partielle Entwicklungsverzögerungen nachweisbar, die eine spätere Dyskalkulie zur Folge haben. Es handelt sich z. B. um Schwächen im visuell-räumlichen Vorstellungsvermögen, in der Mengenerfassung (vor dem Zahlbegriff), in Problemen im Verständnis des Gleichheitsbegriffes und hinsichtlich des Operationsverständnisses.
Dies führt zu sich ausweitenden Lerndefiziten, die aufbauenden Stoff nicht mehr vermittelbar machen [...]. Die Wissensdefizite weiten sich zu spezifischem Versagen in der Mathematik. Wiederholung von Klassen bringt keinen Erfolg für das Fach Mathematik.

Erkennungsmerkmale einer Dyskalkulie

  • Häufiges Verrechnen um 1 oder 10
  • Zehnerübergang stellt große Hürde dar
  • Ziffern werden bei mehrstelligen Zahlen vertauscht
  • Verwendung der falschen Rechenart
  • keine Orientierung im Zahlenraum, Überschlag nicht möglich
  • “unerklärliche Fehler” in den Grundrechenarten
  • im Alltagsleben: Probleme beim Vergleichen, beim Schätzen von Mengen, beim Umgang mit Maßen und Geldwerten;
  • Das Fach Mathematik ist extrem angstbesetzt.
  • Hausaufgaben im Fach Mathematik nehmen oft extrem viel Zeit in Anspruch.

Nicht bei jedem rechenschwachen Kind müssen alle Erkennungsmerkmale zutreffen, teilweise wiederum kommen auch weitere hinzu. Entscheidend ist inwieweit das Kind unter seiner Störung leidet, wie die familiäre Situation (z. B. Hausaufgaben) davon belastet ist und ob bereits Folgebeeinträchtigungen (z. B. Schulangst, Bauchweh, Kopfschmerzen o. Ä.) eingetreten sind.

Wenn mehr als drei der obengenannten Punkte bei Ihrem Kind zu erkennen sind, sollten Sie überprüfen lassen, ob eine Dyskalkulie vorliegt. Ansprechpartner hierfür sind entweder der Beratungslehrer oder der zuständige Schulpsychologe Ihrer Schule.
Ist die Wartezeit bei den betreffenden Stellen zu lang oder möchten Sie nicht, dass die erhobenen Daten in die Schulakte eingehen, können Sie sich auch an die Erziehungsberatungsstelle, einen niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater oder eine private Institution wenden. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal für private Einrichtungen ist, ob sie beim zuständigen Jugendamt anerkannt sind und Lerntherapien in deren Auftrag ausführen.

Welches Ergebnis kann eine Dyskalkulieüberprüfung haben?

  1. Es liegt eine Dyskalkulie vor.
    → Eine Lerntherapie, die ausgehend von einer Diagnose sowohl die Lernprobleme individuell aufarbeitet, als auch die psychischen Probleme angeht, ist notwendig
  2. Nur der aktuelle Schulstoff bereitet Probleme.
    → Nachhilfe ist ausreichend.
  3. Es liegt eine leichte Rechenschwäche ohne zusätzliche psychische Belastungen vor.
    → Gezielte Elternberatung mit zusätzlich individueller Nachhilfe ist notwendig.
  4. Der Problemschwerpunkt liegt im psychischen Bereich.
    → Eine Kinderpsychotherapie oder Familientherapie sollte durchgeführt werden.
  5. Es liegen Probleme in mehreren Bereichen vor, das Kind ist von einer allgemeinen Lern- oder Entwicklungsstörung betroffen
    → Eine Wiederholung der Jahrgangsstufe oder der Wechsel in eine andere Schulart (z. B. Diagnose-Förder-Klasse), die mehr Fördermöglichkeiten und kleinere Klassen bietet ist überlegenswert. Hat das Kind besondere Probleme in einem Lernbereich ist eine zusätzliche Einzelförderung möglich.

Unterscheidung Rechenstörung und Rechenschwäche

Eine klare Grenzlinie zwischen dem Vorliegen einer Rechenstörung (Dyskalkulie) und einer Rechenschwäche lässt sich kaum ziehen. Wo die Rechenschwäche anfängt und wo die Rechenstörung aufhört liegt im Ermessen der jeweiligen Fachkraft, die darüber entscheidet. Ein wichtiger Faktor hierbei ist auch, inwieweit das betreffende Kind unter seinen Problemen leidet und ob wirklich von einer Teilleistungsstörung gesprochen werden kann.

Aber egal, ob nun eine Rechenstörung, ein Grenzfall oder eine Rechenschwäche vorliegt, Hilfsmaßnahmen sind notwendig und auf der Basis einer differenzierten Diagnose in der Regel auch möglich. Um es noch einmal zu betonen: Auch beim Vorliegen einer ausgeprägten Dyskalkulie können durch eine gezielte, qualifizierte Einzelförderung Fortschritte erzielt werden. Das heißt nicht, dass eine Rechenstörung vollständig behoben werden kann (dies ist nur selten möglich), aber der/die betroffene SchülerIn kann seine/ihre Möglichkeiten erweitern, sich bis zu einem bestimmten Grad verbessern und Strategien entwickeln damit bestmöglichst umzugehen. Am wichtigsten dabei ist wohl, dass das Kind davor bewahrt wird in den Teufelskreis Lernstörung hineinzugeraten bzw. Hilfen erfährt mit denen es aus diesem Teufelskreis herauskommen kann.

Bedingungsfaktoren einer Dyskalkulie

  • Defizite in basalen Wahrnehmungsbereichen
  • Speicherschwäche für Zahlen
  • Schwächen in der Mengen- und Zahlenerfassung
  • Schwächen bei der Orientierung im Zahlenraum
  • Psychische Ursachen
  • Schulische Ursachen
  • Soziale Ursachen

Fördermöglichkeiten

  • Variieren je nach Ursachen, Ausprägungsgrad und psychischen Folgen: Förderunterricht – Nachhilfe – Lerntherapie in Einzelförderung – Psychotherapie
  • Begleitende Maßnahmen: z. B. Ergotherapie, Psychomotorik, Elternberatung
  • Kostenübernahme einer Lerntherapie durch das Jugendamt:  Falls die Lernstörung bereits zu Problemen in der sozialen Integration geführt hat und weitere Voraussetzungen  erfüllt sind,  können Eltern eine Kostenübernahme von Lerntherapiekosten durch das Jugendamt beantragen. Der Antrag auf Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII wird direkt beim Jugendamt gestellt, das die weiteren Schritte einleitet (4).

(1) DIMDI (2010): ICD-10-SGBV. Internationale Klassifikation psychischer Krankheiten
(2) Vollzug des § 35a SGB VIII (1996): Arbeitshilfe des bayerischen Landkreistages für Legasthenie und Dyskalkulie
(3) Schilling & Prochinig(1995): Dyskalkulie – Rechenschwäche. Ursachen und Erscheinungsformen der Dyskalkulie

(4) Die Handhabung ist in verschiedenen Bundesländern bzw. auch bei einzelnen Jugendämtern unterschiedlich:
In der Regel werden Gutachten von Kinder- u. Jugendpsychiatern, sozialpädiatrischen Zentren und/oder Schulpsychologen/in verlangt, die das Vorliegen einer Lernstörung und seelischen Leidensdrucks, sowie einen deutlichen Unterschied zwischen Leistungs- und Intelligenztest bestätigen. Zusätzlich wird eine Stellungnahme der Schule zu den Leistungsproblemen und dem Sozialverhalten angefordert.